Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · In eigener Sache

    DiB Daten im Betrieb: Das bietet Ihnen das neue Beraterpaket mit Onlineportal und monatlichem Webinar

    | Jeden Tag fallen im Unternehmen, in der Kanzlei, in Vereinen, Verbänden, Kammern unzählige Daten an: in der Personalakte, bei vertraulichen Projekten, bei Kunden, Lieferanten, Mandanten etc.‒ und jetzt auch neu bei der Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Aber woher verlässliche Informationen nehmen? Und wie die richtigen Entscheidungen treffen? |

    1. Worum geht es?

    DiB Daten im Betrieb stellt sich dieser Aufgabe ‒ mit einem am Markt einzigartigen Konzept, das schnelle digitale Information und persönlichen Austausch verbindet. Das neue Beraterpaket bietet den Abonnenten rund um den Beschäftigtendatenschutz, Geschäftsgeheimnisse und dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz:

     

    • tagesaktuelle Informationen auf der Website,
    • einen stetig wachsenden Downloadbereich mit Checklisten, Musterformulierungen und anderen hilfreichen Tools,
    • einen wöchentlichen Newsletter,
    • ein monatliches Live-Webinar (inklusive FAO-Nachweis) zur intensiven Diskussion mit Experten und Kollegen.

    2. Wen spricht DiB an?

    DiB ist für Praktiker konzipiert worden: Arbeitgeber, Betriebsleiter Fach- und Führungskräfte, Personalleiter, Mitarbeiter von Rechtsabteilungen, Mitarbeiter von Personalabteilungen, Compliance-Beauftragte, Compliance-Officers, Betriebsratsmitglieder, IT-Administratoren, Prokuristen, Unternehmensjuristen, Unternehmensleiter, Verantwortliche für die Umsetzung des HinSchG, mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragte Personen, Ombudsanwälte, Wirtschaftsjuristen.

     

    Die Website www.iww.de/dib ist bewusst übersichtlich gehalten. Keine der Personen aus den oben genannten Zielgruppen hat viel Zeit, jeder muss im Alltag bereits genug Literatur bewältigen. Daher sind auch die Beiträge bewusst kurz, erfassbar und verstehbar gehalten.

    3. Was ist das Ziel von DiB?

    Vorrangig dient DiB als Praxisratgeber. Er soll den Ansprechpartnern dabei helfen, einerseits die häufig juristischen Fragen in den drei Themenbereichen zu beantworten. Andererseits soll DiB Wissen vermitteln, um die Betriebsabläufe in den Unternehmen und Organisationen (und damit sind Verbände, IHKs, Handwerkskammern, Stiftungen, NGOs, Vereine etc. angesprochen) zu optimieren und die vielen Datenprozesse zu begleiten. Im Vordergrund steht stets, Praxiswissen zu vermitteln. Daher werden in der Rubrik „Fälle aus der Praxis“ auch kurz und knapp Sachverhalte aufgegriffen, die in jedem Unternehmen oder Organisation vorkommen können. Hinweise und Übersichten in Form von Checklisten ergänzen die Ausführungen und sollen dem „schnellen“ Leser Hilfsmittel und Rüstzeug sein.

    4. Welche Themen findet der Leser in DiB?

    Die drei großen Bereiche, die alles überspannen und zusammenhalten, sind der Beschäftigtendatenschutz, der Hinweisgeberschutz und die Geschäftsgeheimnisse. Nachfolgend ein Überblick:

     

    Beschäftigtendatenschutz

    • Allgemeines
    • Vor dem Arbeitsverhältnis
    • Im Arbeitsverhältnis
    • Digitalisierung & Datenschutz
    • Kollektives Recht
    • Fälle aus der Praxis

     

    Hinweisgeberschutz

    • Allgemeines
    • Hinweisgebende Person
    • Meldestelle
    • Beschäftigungsgeber
    • Fälle aus der Praxis

     

    Geschäftsgeheimnisse

    • Allgemeines
    • Inhalte von Geschäftsgeheimnissen
    • Schutzmaßnahmen
    • Verfahren im Unternehmen
    • Verfahren vor Gericht
    • Fälle aus der Praxis

    5. Was bietet das monatliche Webinar?

    Jeden Monat gibt es ein 60-minütiges Webinar für die DiB-Leser ‒ das ist im Abo inklusiv. Es findet stets von 13.00 bis 14.00 Uhr online statt. Hier geht es kurz und knapp um die wesentlichen Themen im Bereich Beschäftigtendatenschutz, Hinweisgeberschutz und Geschäftsgeheimnisse im Praxisalltag. Das können Erfahrungsberichte sein, kurze Themeneinführungen, z. B. zu neuen Gesetzen, Entscheidungen, Meinungen, bußgeldbewährte, gerichtliche und außergerichtliche Abläufe im Falle von themenbezogenen Streitigkeiten oder einfach Wissensaustausch, um sich schnell und unkompliziert auf den aktuellen Stand zu bringen. Dabei wird darauf geachtet, dass die Abonnenten auch die Gelegenheit haben, sich „quasi in der Mittagspause“ mit namhaften Referenten exklusiv auszutauschen. Die Abonnenten schätzen dieses sehr, da hierfür im Alltag entweder keine Zeit oder keine Gelegenheit ist.

    6. Das Abonnement

    Bestellen Sie jetzt hier ihr Abonnement: www.iww.de/s9937

     

    Quelle: ID 49915767