01.06.2001 · Fachbeitrag aus ZP · Praxisaufgabe
Wird im Rahmen der Betriebsaufgabe einer Praxis in
der eigenen Immobilie der betrieblich genutzte Grundstücksteil in
das Privatvermögen überführt, so ist zur Ermittlung des
Aufgabegewinns (Differenz aus Verkehrswert und Buchwert der
Praxisräume) der Verkehrswert des gesamten Grundstücks in
aller Regel nach dem Verhältnis der Nutzflächen und nicht
nach dem Verhältnis der Ertragswerte (erzielbare Rohmiete)
aufzuteilen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 15.
Februar ...
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