04.04.2019 · Fachbeitrag aus ZP · Praxishygiene
Die ZP-Beitragsserie „15 typische Fehler“ beschreibt häufige Hygienemängel, die in den Mängelprotokollen der begehenden Behörden benannt werden. Bei TOP 13 geht es um typische Mängel bei der Händedesinfektion mittels Spender. TOP 14 erläutert, was die Behörden oft bei der Ausstattung der Personaltoiletten rügen. TOP 15 beschreibt, was bei der Abfallentsorgung schieflaufen kann.
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02.04.2019 · Fachbeitrag aus ZP · Betriebswirtschaft
Zahnärzte leben betriebswirtschaftlich streng genommen immer in der Vergangenheit: Selbst, wenn im Januar 2019 bereits vom Steuerberater die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) von Dezember 2018 vorliegt, spiegelt diese Auswertung eigentlich nicht den aktuellen wirtschaftlichen Stand der Praxis wider. Es fehlen die tatsächlich vereinnahmten Honorare. Hier kann die Praxissoftware als „Frühwarnsystem“ dienen.
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01.04.2019 · Nachricht aus ZP · Pressemitteilung der KBV vom 28.03.2019
Auch Ärzte und Psychotherapeuten kurz vor dem Ruhestand müssen ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur anbinden. Sie sind ebenso verpflichtet, das Versichertenstammdatenmanagement durchzuführen – andernfalls drohen spätestens ab Juli 2019 Sanktionen. Eine Übergangsregelung sieht das Gesetz nicht vor. Die Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) werden in Form der Erstausstattungs- und TI-Startpauschale unabhängig davon erstattet, wie lang eine Praxis noch in ...
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29.03.2019 · Fachbeitrag aus ZP · DS-GVO und Patientenrechte
Zum Schutz der personenbezogenen Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) darf in einer Praxisgemeinschaft nur Software verwendet werden, die die technische Zuordnung der Patientendaten ausschließlich zu dem behandelnden Zahnarzt zulässt. Auch auf Patientenunterlagen in Papierform darf nur der behandelnde Zahnarzt zugreifen.
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28.03.2019 · Nachricht aus ZP · IWW-Webinare Zahnärzte
Sie können sich mit den zahnärztlichen IWW-Webinaren bequem und kompetent fortbilden und die Möglichkeit nutzen, mit den Referenten in Kontakt zu treten. Diese Themen erwarten Sie im zweiten Quartal 2019:
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27.03.2019 · Fachbeitrag aus ZP · Terminmanagement
Sicher kennen auch Sie diese Situation, die zurzeit in der Presse diskutiert wird: Ein Patient erscheint nicht zum vereinbarten Termin oder sagt so kurzfristig ab, dass kein Ersatz gefunden werden kann. Für die Praxis ist das ein Problem, denn Zeit ist Geld: Gerade für aufwendige zahnärztliche Behandlungen sind oft große Zeitfenster blockiert. Können diese bei Fernbleiben des Patienten nicht mit anderen umsatzrelevanten Tätigkeiten gefüllt werden, entsteht ein wirtschaftlicher Verlust.
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27.03.2019 ·
Musterverträge und -schreiben aus ZP · Downloads · Effiziente Praxisführung
Als Zahnarzt können Sie bei Terminversäumnis durch den Patienten nur dann einen Anspruch geltend machen, wenn Sie mit dem Patienten einen festen Behandlungstermin vereinbart haben, der Patient schriftlich darauf hingewiesen wurde, dass bei Nichterscheinen oder Unpünktlichkeit die reservierte Zeit in Rechnung gestellt wird und Ihnen als Zahnarzt auch tatsächlich ein Schaden entstanden ist, also kein „Ersatzpatient“ behandelt werden konnte.
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26.03.2019 · Nachricht aus ZP · Sozialversicherung
Es kommt bei Zahnärzten nicht häufig vor, dass sie Beiträge zur Künstlersozialkasse zahlen müssen. Dennoch bestehen insofern für jeden einzelnen Praxisinhaber erhebliche Ermittlungs- und Anzeigepflichten.
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25.03.2019 · Nachricht aus ZP · Regierungsentwurf TSVG
Am 14.03.2019 hat der Deutsche Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet. Das Gesetz soll Anfang Mai nach der abschließenden Beratung im Bundesrat in Kraft treten. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) begrüßen die Regelungen, die im zahnärztlichen Bereich für mehr Rechtssicherheit sorgen oder bestehende Versorgungshemmnisse abbauen sollen.
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21.03.2019 · Nachricht aus ZP · Zahnarzthaftung
Wie im Zivilprozess gilt im Zahnarzthaftungsprozess der Grundsatz: Jede Seite muss das beweisen, was für sie günstig ist. Der Patient muss also einen Behandlungsfehler des Zahnarztes und den Schadenseintritt beweisen. Allerdings haben Rechtsprechung und Gesetzgebung dem Patienten einige Beweiserleichterungen zugebilligt.
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