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  • 04.12.2018 · Downloads allgemein · Downloads · Recht

    Tabelle: Vergleich Aufzeichnungspflichten StrlSchG - RöV

    Die vormals in § 28 RöV normierten Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten finden sich in § 85 StrlSchG wieder. Im Wesentlichen hat das StrlSchG zum 31.12.2018 die Aufzeichnungspflichten der RöV unverändert übernommen. Demgegenüber sind die Unterschiede allenfalls marginal.