24.04.2018 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben/Arbeitgeberleistungen
So manche Versicherungsagentur mietet VIP-Logen und Business-Seats, um dort Geschäftspartner und Mitarbeiter zu empfangen und zu bewirten. Die steuerlichen Spielregeln scheinen seit dem VIP-Logen-Erlass klar. Für Unruhe sorgt jetzt ein Urteil des FG Bremen zu Business-Seats. WVV erläutert, was dahinter steckt und warum Unruhe fehl am Platze ist.
24.04.2018 · Nachricht ·
Berufshaftpflichtversicherung
Übernimmt eine Rechtsanwaltssozietät als Arbeitgeberin für eine angestellte Rechtsanwältin unter anderem Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, handelt es sich um Arbeitslohn. Die übernommenen Aufwendungen ...
24.04.2018 · Nachricht ·
Kapitalvermögen
Gewähren Sie privat ein verzinsliches Darlehen, müssen Sie die Zinsen über die Abgeltungsteuer versteuern. Anders hat es die Finanzverwaltung gehandhabt, wenn das Darlehen ausgefallen ist. Diesen Verlust hat sie ...
20.04.2018 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
Der mit der vergünstigten Nutzung von Fitness-Studios einhergehende geldwerte Vorteil fließt den teilnehmenden Mitarbeitern monatlich zu, wenn die Mitarbeiter keinen über die Dauer eines Monats hinausgehenden, unentziehbaren Anspruch zur Nutzung der Studios haben. Auf die Dauer der Vertragsbindung, die der Arbeitgeber mit dem Anbieter der Trainingsmöglichkeit eingegangenen ist, kommt es für den Zufluss beim Mitarbeiter nicht an, so der Tenor einer erfreulichen Entscheidung des FG Niedersachsen.
20.04.2018 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kosten
Die Finanzverwaltung hat die lohnsteuerlichen Spielregeln bei der Dienstwagenüberlassung zusammengefasst. Eine Neuerung gibt es bei der Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
18.04.2018 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Rutscht ein Arbeitnehmer in einer betrieblichen Toilettenanlage auf dem nassen, mit Seife verunreinigten Boden aus, ist der Sturz nicht unfallversichert. So sieht es jedenfalls das SG Heilbronn im Fall eines Mechanikers.
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17.04.2018 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Am 25.05.2018 ist es so weit. Dann muss die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Deutschland umgesetzt sein. Machen Sie sich mit den neuen Regelungen vertraut und fangen Sie mit der konkreten Umsetzung sofort an.