21.05.2015 · Fachbeitrag ·
Finanzierung
Bei der Kombination eines Verbraucherdarlehensvertrags mit einer Kapitallebensversicherung, die der Darlehenstilgung dient, liegt kein verbundenes Geschäft vor, wenn die Versicherungsprämie nicht aus dem Darlehen finanziert wird. Folglich umfasst der Widerruf des Darlehens auch nicht zugleich den Lebensversicherungsvertrag. Das hat der BGH betont.
20.05.2015 · Fachbeitrag ·
Wohngebäudeversicherung
Hat der Vermieter eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, deren Kosten vom Mieter getragen werden, und verursacht der Mieter leicht fahrlässig einen von dieser Versicherung umfassten Wohnungsbrand, so trifft den ...
Schwerpunkt
Beitrag
19.05.2015 · Fachbeitrag ·
Agenturvertrag/Wettbewerbsrecht
Wer sich mit dem Gedanken trägt, als Versicherungsvermittler künftig für ein anderes Unternehmen oder als Makler tätig zu sein, überlegt sich natürlich auch Wege, wie er jetzt schon die neue Tätigkeit vorbereiten ...
19.05.2015 · Nachricht · Gebäudeversicherung
Der Gebäudeversicherer, der für die Kosten der Schadensbeseitigung nach einem Brand aufgekommen ist, kann keinen Rückgriff gegen die Arbeitnehmerin eines in dem Gebäude ansässigen gewerblichen Mieters nehmen, auch wenn diese den Brand in der Teeküche außerhalb der Arbeitszeit fahrlässig verursacht hat. Das hat das OLG Schleswig-Holstein entschieden und die entsprechende Zahlungsklage des Gebäudeversicherers mit der Begründung zurück gewiesen, dass die Arbeitnehmerin in den zwischen Versicherer und ...
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15.05.2015 · Fachbeitrag ·
Versicherungssteuer
Sportinvaliditätsversicherungen unterliegen nach Ansicht des BFH auch dann nicht der Versicherungsteuer, wenn ein Sportverein diese Versicherung abschließt, um das Risiko der Sportinvalidität eines bei ihm ...
15.05.2015 · Fachbeitrag ·
Riester-Rente
Ehemalige Beamte auf Widerruf, zum Beispiel Rechtsreferendare, die nach ihrem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden, haben für diesen Zeitraum Anspruch auf ...
15.05.2015 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
Die Abfindungszahlung für einen nachehelichen Unterhaltsanspruch ist bei der Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf zehn Jahre, und nicht auf zwölf Monate zu verteilen. Das hat das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden.