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· Fachbeitrag · Altersversorgung

Basisrentenversicherung: Kein Lohnsteuerfreibetrag für Beiträge

| Wer Beitragszahlungen in einen Rürup-Rentenvertrag leistet, kann für die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge keinen Lohnsteuerfreibetrag beantragen. Diese Regelung ist verfassungskonform, entschied der BFH (Urteil vom 10.11.2016, Az. VI R 55/08, Abruf-Nr. 192762 ). |

Quelle: Ausgabe 07 / 2017 | Seite 1 | ID 44721836