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· Fachbeitrag · Versicherungen

Versicherungen von A bis Z: So werden Prämien und Leistungen derzeit steuerlich behandelt

von StB Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg

| Die steuerliche Behandlung von Prämien und Leistungen bei Versicherungsverträgen ändert sich immer wieder. Frischen Sie daher Ihr Wissen mit dem folgenden WVV-Beitrag auf. An dessen Ende finden Sie zudem eine aktuelle Checkliste ‒ sortiert nach Personen- und Sachversicherungen ‒ für die Gespräche mit Ihren Kunden. |

Steuerliche Behandlung der Prämien

Es gibt drei Möglichkeiten, die Prämien steuermindernd geltend zu machen:

 

1. Werbungskosten

Hängen die abgesicherten Risiken mit dem Beruf oder der Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen zusammen, können sie als Werbungskosten abgezogen werden. So können Arbeitnehmer Beiträge zur Berufshaftpflicht-, Rechtsschutz- oder Unfallversicherung als Werbungskosten geltend machen, soweit berufliche Risiken abgedeckt werden.