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01.08.2003 | Rentenreform

Personenkreis der "Riester-Rente" erweitert

Rückwirkend zum 1. Januar 2002 kommen weitere Personen in den Genuss der steuerlichen Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersversorgung ("Riester-Rente"). Es sind in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte,

  • die kraft zusätzlicher Versorgungsregelung in einer Zusatzversicherung pflichtversichert sind und
  • bei denen eine der Versorgung der Beamten ähnliche Gesamtversorgung aus der Summe der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Zusatzversorgung gewährleistet ist.

    Das Bundesfinanzministerium greift damit einer beabsichtigten Gesetzesänderung vor. §  10a Absatz 1 Satz 4 Einkommensteuergesetz, der diese Personen bislang noch von der Förderung ausnimmt, soll rückwirkend zum 1. Januar 2002 nicht mehr angewendet werden. (Schreiben vom 1.7.2003, Az: IV C 4 - S 2222 -112/03; Abruf-Nr.  031503 )

    Quelle: Ausgabe 08 / 2003 | Seite 3 | ID 97030