Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

01.09.2006 | Rechtsprechung von A bis Z

Aktuelles aus dem Versicherungsrecht

Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern (VN). Wir liefern Ihnen in regelmäßigen Abständen die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z, in wenigen Sätzen - sortiert nach Personen- und Sachversicherung.

Personenversicherung
Krankenversicherung

Die in der Krankheitskostenversicherung mitversicherte Ehefrau des VN ist berechtigt, Versicherungsleistungen im eigenen Namen geltend zu machen und den Fortbestand des Vertrages gerichtlich prüfen zu lassen (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 8.2.2006, Az: IV ZR 205/04; Abruf-Nr.  060853 ).

Der Versicherer kann eine Krankentagegeldversicherung aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn ein angeblich arbeitsunfähiger selbstständiger Malermeister dennoch maßgeblich in seiner Firma arbeitet (Oberlandesgericht [OLG] Saarbrücken, Urteil vom 23.11.2005, Az: 5 U 70/05-8; Abruf-Nr.  061912 ).

Der VN erhält kein Krankentagegeld mehr, wenn er nach medizinischem Befund nicht mehr arbeitsunfähig ist. Die Behandlungsbedürftigkeit steht der Arbeitsunfähigkeit nicht gleich (OLG Brandenburg, Urteil vom 21.5.2006, Az: 4 U 80/05; Abruf-Nr.  062143 ).

Mit dem Eintritt der gesetzlichen Versicherungspflicht beginnt für den VN eine zweimonatige Kündigungsfrist der privaten Krankenversicherung. Kennt der VN dieses Kündigungsrecht nicht, geht das zu seinen Lasten (Kammergericht [KG] Berlin, Urteil vom 11.11.2005, Az: 6 U 79/05; Abruf-Nr.  061132 ).

Die Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung können einen Leistungsausschluss für alternative medizinische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden vorsehen, wenn eine schulmedizinische Behandlung hohe Erfolgsaussichten verspricht (OLG Köln, Urteil vom 1.8.2005, Az: 5 U 48/05; Abruf-Nr.  061474 ).

Sachversicherung
Hausratversicherung