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01.05.2006 | Anlagevermittlung

Banken müssen Beratung nicht schriftlich dokumentieren

Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber Kapitalanlegern nicht schriftlich dokumentieren. Eine Pflicht zur Dokumentation ergebe sich weder aus dem Beratungsvertrag noch aus dem Wertpapierhandelsgesetz, entschied aktuell der Bundesgerichtshof. (Urteil vom 24.1.2006, Az: XI ZR 320/04; Abruf-Nr.  060384 )

Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 4 | ID 97530