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01.07.2007 | Altersversorgung

BAG muss über Entgeltumwandlung entscheiden

Gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) München mit dem Tenor "Entgeltumwandlungs-Vereinbarung in der bAV ist unwirksam - Arbeitgeber haftet" ist Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt worden. Das Aktenzeichen lautet: 3 AZR 376/07.

Hintergrund: Das LAG München hält eine Entgeltumwandlungs-Vereinbarung bei gezillmerten Tarifen für unwirksam. Es hat einer Arbeitnehmerin Recht gegeben, die nach ihrem Ausscheiden von ihrem ehemaligen Arbeitgeber die Differenz aus eingezahlten Beiträgen und dem Rückkaufswert aus der Rückdeckungsversicherung erstattet haben wollte (Urteil vom 15.3.2007, Az: 4 Sa 1152/06; Abruf-Nr.  071464 ; Ausgabe 6/2007, Seiten 7 bis 9).

Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 1 | ID 111094