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16.01.2015 · Fachbeitrag · Versicherungsteuer

Konzerninterne Absicherung des Forderungsausfallrisikos

| Übernimmt eine Muttergesellschaft für ihre Vertriebstöchter gegen Bezahlung das Risiko eines Forderungsausfalls, kann hierfür Versicherungsteuer anfallen. Dies betont das FG Köln (Urteil vom 6.5.2014, Az. 2 K 430/11; Abruf-Nr. 143533 ). Daran ändere auch die Bezeichnung der Vereinbarung als „Ausfallbürgschaft“ nichts, wenn es sich dem Wesen nach um einen Versicherungsvertrag handele. |