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· Fachbeitrag · Produkthaftpflicht

Neues Produktsicherheitsgesetz: Geänderter Versicherungsbedarf

| Zum 1. Dezember 2011 hat das Produktsicherheitsgesetz das bis dahin geltende Geräte- und Produktsicherheitsgesetz abgelöst. Ziel ist eine europaweite Vereinheitlichung. Den deutschen Marktüberwachungsbehörden wurden erweiterte Befugnisse im Zusammenhang mit vermeintlich „unsicheren“ Produkten eingeräumt. Um gefährliche Produkte möglichst frühzeitig aufzuspüren, wurde die Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden (in der Zuständigkeit der Länder) und dem Zoll intensiviert. Das kann einen geänderten Versicherungsbedarf nach sich ziehen. |

 

PRAXISHINWEIS | Die Behörden werden künftig stärker als bisher Warnungen über unsichere Produkte aussprechen oder Rücknahmen bzw. Rückrufe anordnen. Es empfiehlt sich daher, den Versicherungsschutz Ihrer Gewerbekunden hinsichtlich Produkthaftpflicht und Rückrufkostendeckung zu überprüfen. Analysieren Sie mit Ihren Kunden das Kostenrisiko eines Rückrufs und legen Sie gemeinsam eine ausreichende Deckungssumme fest. Branchen mit besonderem Potenzial für Gesundheitsgefährdungen sind Lebensmittel, Kosmetik, Elektro, Spielzeug und Sportgeräte.

 
Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 1 | ID 33322520