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· Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

Kindergartenweg bei Teleworking von zu Hause nicht versichert

| Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringen, sind gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz weist jedoch bei Heimarbeit und Teleworking von zu Hause aus erhebliche Lücken auf. Hier ist der Weg zum Kindergarten kein Weg, um zur Arbeit zu gelangen. Es ist vielmehr ein privater Heimweg. Diesen fehlenden Unfallversicherungsschutz kritisiert das LSG Niedersachsen-Bremen und hat die Revision zum BSG wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. |

 

Nach der Konzeption des Gesetzes sei der klassische Arbeitsweg schon immer versichert gewesen. Dies sei im Jahre 1971 um den Kindergartenumweg erweitert worden. Versicherungsschutz am häuslichen Arbeitsplatz habe jedoch zu keiner Zeit bestanden, weil die von der Unfallversicherung abgedeckten typischen Verkehrsgefahren durch Heimarbeit gerade vermieden würden. Liegen Wohnung und Arbeitsstätte in demselben Gebäude, sei begrifflich ein Wegeunfall ausgeschlossen. Der Weg zum Kindergarten sei damit privat. Ob angesichts zunehmender Verlagerung von Bürotätigkeiten der Versicherungsschutz auch auf Wege zum Heimarbeitsplatz zu erweitern sei, könne allein der Gesetzgeber entscheiden. Durch die Gerichte lasse sich mit der Rechtslage von 1971 kein Ergebnis erzielen, das den heutigen Entwicklungen des Berufslebens gerecht werde (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.09.2018, Az. L 16 U 26/16, Abruf-Nr. 205044).

 

Weiterführender Hinweis

  • Rechtsprechungsübersicht „Arbeitsunfall in der Unfallversicherung“ auf wvm.iww.de → Abruf-Nr. 43957341
Quelle: Ausgabe 12 / 2018 | Seite 4 | ID 45580499