14.07.2017 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Harnblasenkrebs eines Chemiefachwerkers ist Berufskrankheit
Die Berufsgenossenschaft muss den durch das aromatische Amin p-Chloranilin verursachten Harnblasenkrebs eines Chemiefachwerkers als Berufskrankheit entschädigen. Dies hat das LSG Hessen nach umfangreichen Ermittlungen entschieden.
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