24.03.2020 · Nachricht · Sozialversicherung
Blasenkrebs eines Kfz-Mechanikers als Berufskrankheit
Die Berufsgenossenschaft muss Blasenkrebs eines Kfz-Mechanikers als Berufskrankheit anerkennen. Die Exposition gegenüber dem aromatischen Amin o-Toluidin in Benzin und Motoröl sei ursächlich für die Erkrankung, entschied das LSG Hessen.
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