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· Nachricht · Elektromobilität

E-Scooter & Co. kommen

| Mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vom 15.06.2019 (Abruf-Nr. 209437 ) wurden die Voraussetzungen geschaffen, damit Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange am Straßenverkehr teilnehmen können. Diese sind versicherungspflichtig. |

 

Künftig werden Elektrokleinstfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, die die folgenden Merkmale aufweisen:

  • Lenk- oder Haltestange
  • 6 km/h bis max. 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
  • Verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen (u. a. im Bereich der Brems- und Lichtsysteme, der Fahrdynamik und elektrischen Sicherheit)

 

Wichtig | Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Wegen der kleinen Ausmaße und der Besonderheiten in der baulichen Ausführung ist für diese Fahrzeuge die Einführung einer kleinen Versicherungsplakette zum Aufkleben vorgesehen.

Quelle: ID 45983676