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11.11.2015 · Fachbeitrag · Altersversorgung

Erträge des Altersvorsorgevermögens sind nicht zulagefähig

| Zinsen und Erträge, die dem Altersvorsorgevermögen gutgeschrieben werden, stellen keine zulagefähigen Altersvorsorgebeiträge dar. Denn Voraussetzung für die Altersvorsorgezulage sei die Leistung eines Altersvorsorgebeitrags. Das sei bei Zinsen und Erträgen nicht der Fall, hat der BFH klargestellt ( BFH, Urteil vom 8.7.2015, Az. X R 41/13, Abruf-Nr. 180250 ) . |