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30.01.2014 · Fachbeitrag · Altersversorgung

Arbeitgeber muss nicht auf Entgeltumwandlung hinweisen

| Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf den Anspruch auf Entgeltumwandlung von vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung hinzuweisen. Mit dieser Aussage hat das BAG eine wichtige bAV-Frage geklärt. |