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· Fachbeitrag · Unternehmensführung

Wo müssen die Pflichtangaben auf dem Geschäftsbrief stehen?

| Ein Leser fragt: In WVM Ausgabe 5/2011, Seite 9 beschreiben Sie die Pflichtangaben in Geschäftsbriefen. Wir sind unsicher, ob die Adresse im Sichtfenster ausreicht oder ob diese auch noch einmal unten bei den sonstigen Angaben anzugeben ist. |

 

UNSERE ANTWORT | Sie erfüllen die Anforderungen, wenn Sie Ihre Firmenadresse oben im Sichtfenster nennen. Denn es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wo die jeweiligen Pflicht-Angaben stehen müssen. Im Gesetz, unter anderem in §§ 35a GmbHG, 125a HGB und 80 AktG, heißt es lediglich: „Auf allen Geschäftsbriefen ...“ Dabei reicht es aus, wenn die jeweiligen Angaben einmal „auf“ dem Brief vorhanden sind. Dies entspricht auch dem üblichen bzw. normierten Aufbau (DIN 5008) von Geschäftsbriefen.

Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 1 | ID 28726740