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· Nachricht · Steueränderungen

Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen, betriebliche (Elektro-)Fahrräder und Jobtickets

| Der Bundesrat hat am 23.11.2018 zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die der Bundestag Anfang November beschlossen hatte. Lohnsteuerlich interessant sind 3 Neuerungen. |

 

  • Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und Hybridfahrzeuge: Bisher mussten die Fahrer elektrisch angetriebener Dienstwagen und Hybridfahrzeuge die Privatnutzung mit einem Prozent des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent. Die Neuregelung gilt auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge.

 

  • Steuerfreies Jobticket: Auf Betreiben des Bundesrats hat der Bundestag beschlossen, dass verbilligte Jobtickets künftig gänzlich steuerfrei sind: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Kostenersparnis nicht mehr versteuern. Damit sollen sie angeregt werden, verstärkt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet, entschied der Bundestag.

 

  • Steuerbefreiung für private Nutzung eines betrieblichen (Elektro-)Fahrrads: Geldwerte Vorteile aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads oder Elektrofahrrads vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

 

Weiterfühender Hinweis

  • Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen und Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vormals JStG 2018) → Abruf-Nr. 205730
Quelle: ID 45622644