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· Fachbeitrag · Elektromobilität

Neuregelungen zur Elektromobilität bei Elektro-Fahrzeugen und -Fahrrädern seit 01.01.2020

von Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn

| Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, mehr Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu bringen und hierzulande die Elektromobilität insgesamt zu forcieren. Vor dem Hintergrund sind zum 01.01.2020 die steuerlichen Anreize für Elektro-Fahrzeuge und -Fahrräder nochmals verstärkt und verstetigt worden. WVM erläutert die vielfältigen Neuerungen. |

Gesetzliche Neuregelungen im Einzelnen

Die Neuregelungen finden sich im „Jahressteuergesetz 2019“ (Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, Abruf-Nr. 212750).

Extern aufladbare Elektrofahrzeuge als Dienstwagen

Für zwischen dem 01.01.2019 und 31.12.2030 angeschaffte Fahrzeuge, die