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· Fachbeitrag · Kundeninformation

Fahrradunfall ohne Helm - Fahrradfahrer mitschuldig

| Kollidiert ein Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen - sich verkehrswidrig verhaltenden - Verkehrsteilnehmer und erleidet er infolge eines Sturzes Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen. Das hat das OLG Schleswig entschieden. |

 

Beachten Sie | Das OLG ist - soweit ersichtlich - das erste Gericht, das einen Fahrradfahrer wegen des Fahrens ohne Helm in die Pflicht genommen hat. Im konkreten Fall hat es den Mitverschuldensanteil mit 20 Prozent beziffert (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 5.6.2013, Az. 7 U 11/12; Abruf-Nr. 132113).

Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 5 | ID 42226487