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21.02.2015 · Fachbeitrag · Künstlersozialversicherung

Abgabepflicht schon bei einem Auftrag pro Jahr

Die Künstlersozialabgabepflicht entsteht für Sie, wenn Ihr Maklerunternehmen „nicht nur gelegentlich“, sondern regelmäßig oder dauerhaft Aufträge von nicht unerheblichem wirtschaftlichem Ausmaß an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt. Das LSG Nordrhein-Westfalen hat dabei den Rahmen für die Abgabepflicht sehr weit gezogen.