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· Fachbeitrag · Krankenversicherung

Leistung aus Direktversicherung auch bei Witwe beitragspflichtig

| Wird die Kapitalleistung aus einer als Direktversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung an einen Hinterbliebenen ausgezahlt, unterliegt die Einmalzahlung der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. So hat das BSG im Fall einer Witwe entschieden. |

 

Die Einmalzahlung an die Witwe als Bezugsberechtigte sei bei ihr als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen, weil die Witwe als Rentnerin in der GKV pflichtversichert und daher beitragspflichtig sei. Zudem handle es sich um eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung, weil die Leistung der Sicherung des Lebensstandards nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben diene. Dafür spreche das eigene Bezugsrecht der Witwe (BSG, Urteil vom 25.4.2012, Az. B 12 KR 19/10 R; Abruf-Nr. 121380).

 

PRAXISHINWEIS | Für die Beitragspflicht der Witwe spielt es keine Rolle, ob auch der verstorbene Ehepartner in der GKV versichert war, so das BSG.

Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 2 | ID 33613360