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· Fachbeitrag · Krankenversicherung

GKV-Sozialausgleich: Neue Pflichten für Arbeitgeber ab 1. Januar 2012

| Durch das am 1. Januar 2011 in Kraft getretene GKV-Finanzierungsgesetz wurde die Begrenzung des Zusatzbeitrags in der Krankenversicherung aufgehoben. Im Gegenzug wurde der Sozialausgleich eingeführt, um eine Überforderung der Beitragszahler zu vermeiden. Ab dem 1. Januar 2012 sind Sie als Arbeitgeber in der Pflicht, den Sozialausgleich durchzuführen. |

 

UNSER SERVICE | Unser Schwester-Informationsdienst „Löhne und Gehälter professionell“ hat die Einzelheiten zum Sozialausgleich in einem fünfseitigen Beitrag zusammengefasst. Anschaulich wird gezeigt, wie Arbeitgeber rechnen müssen, wenn der Mitarbeiter ein oder mehrere Arbeitsverhältnisse hat, und welche neuen Meldepflichten Arbeitgeber künftig treffen. Sie finden den Beitrag auf www.iww.de unter der Abruf-Nr. 113006.

Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 1 | ID 29086140