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27.01.2014 · Fachbeitrag · Finanzierung

Kündigung eines Darlehens bei Mahnung mit falschen Zahlen

| Die Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrags ist unwirksam, wenn der Darlehensgeber in der vorausgehenden Mahnung einen zu hohen Zahlungsrückstand genannt hat, entschied das OLG Karlsruhe. |