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27.01.2014 · Fachbeitrag · Finanzierung

Kündigung eines Darlehens bei Mahnung mit falschen Zahlen

Die Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrags ist unwirksam, wenn der Darlehensgeber in der vorausgehenden Mahnung einen zu hohen Zahlungsrückstand genannt hat, entschied das OLG Karlsruhe.