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· Fachbeitrag · Finanzierung

So formulieren Sie einen Darlehensvermittlungsvertrag mit Ihrem Kunden richtig

von Rechtsanwalt Dr. Peer Koch, Kanzlei v. Einem & Partner, Bremen - Frankfurt

| Viele Versicherungsmakler vermitteln Immobilien und beschaffen ihren Kunden auch den Darlehensvertrag zur Finanzierung der Immobilie. Damit Sie Ihre Vergütung für die Vermittlung des Darlehensvertrags sicherstellen, liefert der WVM Ihnen ein Muster für einen Darlehensvermittlungsvertrag mit Erläuterungen. |

Formulierungsvorschlag für Darlehensvermittlungsvertrag

Die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 655a ff. BGB geben den Mindestinhalt für den Darlehensvermittlungsvertrag vor. Der nachfolgende Mustervertrag orientiert sich daran.

Mustervertrag / Darlehensvermittlungsvertrag

Darlehensvermittlungsvertrag

Zwischen dem Darlehensvermittler ... (Firma bzw. Name, betriebliche Anschrift, Straße, Ort) - nachfolgend Vermittler genannt - und

Herrn/Frau/Firma ... (Name, Straße, Wohnort) - nachfolgend Auftraggeber genannt -

wird folgende Vereinbarung getroffen.

 

Präambel

Der Darlehensvermittler ist sowohl als Darlehensvermittler für Unternehmen als auch für Verbraucher tätig. Der Auftragnehmer hat die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen zum Darlehensvermittlungsvertrag und die Informationen gemäß Art. 247 § 13 Abs. 2 EGBGB erhalten (§ 655a BGB). Mit dem vorliegenden Darlehensvermittlungsvertrag regeln die Parteien Art und Umfang ihrer vertraglichen Verpflichtungen.

§ 1 Inhalt des Auftrags

  • 1. Der Vermittler wird beauftragt,
    • dem Auftraggeber gegen Zahlung eines Entgeltes einen Darlehensvertrag zu vermitteln.
    • dem Auftraggeber die Gelegenheit zum Abschluss eines Darlehensvertrags nachzuweisen.
  • (fallweise ankreuzen)
  • 2. Die Darlehenssumme soll bis zu … Euro betragen. Darlehenszweck soll … (Darlehenszweck eintragen) sein.
  • 3. Der Vermittler wird den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahrnehmen. Er übernimmt keine Gewährleistung für den erfolgreichen Abschluss eines Darlehensvertrags.

§ 2 Höhe der Vergütung

  • 1. Die Parteien vereinbaren für
    • den Nachweis
    • die Vermittlung (fallweise ankreuzen)
  • des oben genannten Darlehensvertrags eine Vergütung in Höhe von … Euro.
  • 2. Weitere mit der Vermittlung zusammenhängende Kosten, wie zum Beispiel Versand- und Bürokosten, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

 

(Hinweis: Dieser Anspruch darf gemäß § 655d BGB die Höhe oder die Höchstbeträge, die der Darlehensvermittler dem Verbraucher gemäß Art. 247 § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch [EGBGB] mitgeteilt hat, nicht übersteigen.)

§ 3 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

  • 1. Der Auftraggeber überlässt dem Vermittler sämtliche Informationen, welche zum Abschluss des oben genannten Darlehensvertrags erforderlich sind, insbesondere Auskünfte über Kreditsicherheiten und persönliche finanzielle Verhältnisse des Auftraggebers.
  • 2. Er hält den Auftragnehmer regelmäßig informiert über die für den Abschluss des Darlehensvertrags relevanten finanziellen Verhältnisse sowie weitere Umstände, die Auswirkungen auf die Durchführung der Vermittlungstätigkeit haben können.

§ 4 Rechte und Pflichten des Darlehensvermittlers

  • 1. Der Vermittler darf von der Richtigkeit der Angaben und Unterlagen des Auftraggebers ausgehen und ist zu deren Prüfung nicht verpflichtet.
  • 2. Der Vermittler ist berechtigt, Untervermittler in die Bearbeitung des Auftrags einzuschalten. Er verpflichtet sich, sowohl Untervermittlern als auch angestellten Mitarbeitern eine vertrauliche Behandlung der erlangten Informationen aufzuerlegen.

§ 5 Vertragsdauer

  • 1. Der Darlehensvermittlungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  • 2. Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  • 3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  • 4. Bei Beendigung dieses Vertrags wird der Darlehensvermittler die Unterlagen, die er aus der Tätigkeit erhalten hat, auf Wunsch des Auftraggebers herausgeben.

§ 6 Schlussbestimmungen

  • 1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
  • 2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dieses nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausführung eventueller Lücken des Vertrags soll eine angemessene Regelung treten, die unter Meidung des Unwirksamkeitsgrunds dem Zweck der entfallenden Bestimmung unter Berücksichtigung des Gesamtsinns des Vertrags am nächsten kommt.
  • 3. Für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Darlehensvermittlers.

… …

(Ort, Datum) (Ort, Datum)

... …

(Unterschrift Vermittler) (Unterschrift Auftraggeber)

 

Anlagen:

1. Widerrufsbelehrung

2. Vorvertragliche Informationen zum Darlehensvermittlungsvertrag

3. Erstinformation

Beide Informationsblätter sollten zusammen mit der Widerrufsbelehrung jeweils mit gesonderter Unterschrift als Anlage dem Darlehensvermittlungsvertrag beigefügt sein, damit die Dokumentation einfacher ist.