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04.06.2020 · Fachbeitrag · Berufsrecht

Erlaubnis zur Vermittlung von Versicherungen wegen Straftat im privaten Bereich widerrufbar

| Gewerberechtlich unzuverlässig ist ein Versicherungsvermittler nicht nur, wenn er Straftaten im gewerblichen Bereich begeht, sondern auch, wenn er privat straffällig wird. Widerruft die zuständige Behörde die Erlaubnis zur Vermittlung von Versicherungen genau aus diesem Grund, ist dies rechtens. Zu diesem Ergebnis gelangt das OVG NRW. |