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· Fachbeitrag · Versicherungen

Versicherungen von A bis Z: So werden Prämien und Leistungen derzeit steuerlich behandelt

| Die steuerliche Behandlung von Prämien und Leistungen bei Versicherungsverträgen hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Anlass genug, die aktuellen Grundsätze zu erläutern und diese in einer Checkliste sortiert nach Personen- und Sachversicherungen übersichtlich darzustellen - nicht zuletzt für die Gespräche mit Ihren Kunden. |

Steuerliche Behandlung der Prämien

Es gibt drei Möglichkeiten, die Prämien steuermindernd geltend zu machen:

 

1. Werbungskosten

Hängen die abgesicherten Risiken mit dem Beruf oder der Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen zusammen, können sie als Werbungskosten abgezogen werden. So können Arbeitnehmer Beiträge zur Berufshaftpflicht-, Rechtsschutz- oder Unfallversicherung als Werbungskosten geltend machen, soweit berufliche Risiken abgedeckt werden. Bei Verträgen, die auch private Risiken absichern, sollten sich Arbeitnehmer den beruflichen Anteil der Prämie bestätigen lassen; ohne Nachweis werden in der Regel 50 Prozent akzeptiert.