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· Fachbeitrag · Versicherungen

Versicherungen von A bis Z: So werden Prämien und Leistungen derzeit steuerlich behandelt

von StB Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg

| Die steuerliche Behandlung von Prämien und Leistungen bei Versicherungsverträgen ändert sich immer wieder. Frischen Sie daher Ihr Wissen mit dem folgenden Beitrag auf. An dessen Ende finden Sie zudem eine aktuelle Checkliste ‒ sortiert nach Personen- und Sachversicherungen ‒ für die Gespräche mit Ihren Kunden. |

Steuerliche Behandlung der Prämien

Es gibt drei Möglichkeiten, die Prämien steuermindernd geltend zu machen:

 

1. Werbungskosten

Hängen die abgesicherten Risiken mit dem Beruf oder der Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen zusammen, können sie als Werbungskosten abgezogen werden. So können Arbeitnehmer Beiträge zur Berufshaftpflicht-, Rechtsschutz- oder Unfallversicherung als Werbungskosten geltend machen, soweit berufliche Risiken abgedeckt werden.