26.03.2018 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Anrufungsauskunft: Rechtssicherheit bei lohnsteuerlichen Fragen im Maklerunternehmen
Versicherungsmaklerunternehmen können durch einen falschen oder unterlassenen Lohnsteuerabzug schnell in die Haftungsfalle geraten. Um diesem Risiko zu entgehen, können Sie bei Ihrem Finanzamt eine gebührenfreie Anrufungsauskunft über lohnsteuerliche (Zweifels-)Fragen einholen (§ 42e EStG). Das BMF hat die Spielregeln für die Anrufungsauskunft überarbeitet und an die neuere Rechtsprechung angepasst. WVM gibt Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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