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· Fachbeitrag · Lohnsteuer

FG Saarland: Steuerfreiheit von Fahrtkostenerstattungen bedarf adäquater Aufzeichnungen

| Erstatten Sie Mitarbeitern Ihres Maklerunternehmens die Fahrtkosten für berufliche Fahrten mit dem privaten Pkw, bleiben diese nur steuerfrei, wenn Sie für jede Fahrt entsprechende Aufzeichnungen geführt haben. Das lehrt eine rechtskräftige Entscheidung des FG Saarland. Ziehen Sie daraus die richtigen Konsequenzen, um künftigen Lohnsteuerprüfungen gelassen entgegensehen zu können. |

 

Lohnsteuerprüfer moniert Aufzeichnungen zu Fahrtkostenerstattungen

Bei der Lohnsteuer-Außenprüfung eines Dienstleistungsunternehmens stellte der Prüfer fest, dass das Unternehmen seinen Mitarbeitern Fahrtkostenerstattungen nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei ausgezahlt hatte.

 

Das Unternehmen konnte die Zahlungen mittels unterzeichneter Quittungen oder Überweisungsträger nachweisen. Es hatte die Fahrstrecken nicht geschätzt, sondern jeweils am Monatsende mittels der Einsatzorte und unter Einsatz eines Routenplaners ermittelt. Entsprechende Unterlagen waren nicht aufbewahrt worden, hätten aber im Nachhinein ermittelt und somit nachgewiesen werden können.