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20.01.2015 · Fachbeitrag · Lebensversicherung

Zahlung von Prämien für Lebensversicherung durch einen Dritten

| Die laufende Zahlung der Versicherungsprämien für eine vom Versicherungsnehmer abgeschlossene Lebensversicherung durch einen Dritten ist als Geldzuwendung anzusehen und als solche bei der Schenkungsteuer mit dem Nennwert zu bewerten. Das hat der BFH zuungunsten eines Versicherungsnehmers klargestellt. |