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· Fachbeitrag · Krankenversicherung

Streit um Kürzung der KV-Beiträge um Arbeitgeberzuschüsse

| Ein Leser möchte wissen, ob es schon Musterprozesse gibt, auf die das Einspruchsverfahren gestützt werden kann, wenn das Finanzamt privatversicherten Arbeitnehmern den Sonderausgabenabzug für die Krankenversicherungsbeiträge um Zuschüsse des Arbeitgebers gekürzt hat. |

 

Unsere Antwort | Ja, zu der Thematik sind Klagen bei den FG Nürnberg (Az. 3 K 974/11), Hamburg (Az. 3 K 144/119), Münster (Az. 7 K 2814) und Hessen (Az. 1878/11) anhängig. Überall geht es darum, dass das Finanzamt keine Aufteilung der Zuschüsse in voll abziehbare Krankenversicherungsbeiträge und Beiträge für Wahltarife vornimmt, sondern den gesamten Zuschuss des Arbeitgebers bei den voll abziehbaren Sonderausgaben abzieht.

 

PRAXISHINWEIS | Finanzämter müssen im Einspruchsverfahren bei Musterprozessen vor Finanzgerichten keine Verfahrensruhe gewähren. Deshalb sollten die Betroffenen auf die Aufforderung des Finanzamts zur Rücknahme des Einspruchs mit einem Antrag auf Zurückstellung des Einspruchs von der Bearbeitung reagieren. Sie sollten um Zurückstellung der Bearbeitung bitten, bis ein Verfahren beim BFH anhängig ist.

 
Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 2 | ID 36230550