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· Fachbeitrag · Krankenversicherung

Steuererklärung: Selbst gezahlte Krankheitskosten richtig ansetzen

von StB Dipl.-Fw. Christoph Lanz, Arnsberg

| Seit 2010 sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (KV), sofern sie auf die Basisversorgung entfallen, unbegrenzt als Sonderausgaben abzugsfähig. Im Gegenzug mindern Beitragsrückerstattungen die abziehbaren KV-Beiträge in dem Jahr, in dem sie zufließen. Die Krankheitskosten, die selbst getragen wurden, sollten als Sonderausgaben angesetzt werden. |

 

Die steuerliche Seite der Beitragsrückerstattung

Privat Krankenversicherte prüfen unterjährig, ob es günstiger ist, die entstandenen Krankheitskosten aus eigener Tasche zu bezahlen oder aber der KV zur Erstattung vorzulegen. Sie rechnen regelmäßig wie folgt:

 

  • Beispiel

Beiträge Basisversorgung KV 2010

6.000 Euro

Beitragsrückerstattung für 2009 (Zufluss 2010)

2.000 Euro

selbst bezahlte Krankheitskosten 2010

1.500 Euro