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29.10.2013 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

Widerlegung der Privatnutzung des Dienstwagens

| Sie als Makler müssen nicht unbedingt ein Fahrtenbuch führen, um das Finanzamt davon zu überzeugen, den Dienstwagen nicht privat genutzt zu haben. Das geht aus einer Antwort des BMF auf die Frage eines Mitglieds des Finanzausschusses des Bundestags hervor. |