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· Fachbeitrag · Kfz-Kosten

Privatnutzung von Dienstwagen - So setzen Sie die neue BFH-Rechtsprechung um!

| Bei Dienstwagen stellt sich spätestens bei einer Betriebsprüfung die Frage, ob und von wem das Fahrzeug auch privat gefahren wird, sofern sich dies nicht bereits aus der monatlichen Erfassung eines geldwerten Vorteils bzw. einer Nutzungsentnahme ergibt. Ob diese Ansätze stets gerechtfertigt sind, sollten Sie - insbesondere wenn Sie als Inhaber des Maklerbüros ein Nutzungsverbot ausgesprochen haben - anhand der neuen BFH-Rechtsprechung prüfen. Zudem sollten Sie prüfen, ob der Einsatz von elektronischen Fahrtenbüchern den Anforderungen der Finanzverwaltung genügt. |

Nutzung durch Geschäftsführer und Mitarbeiter

Was sich geändert hat, erkennt man am besten, wenn man die neue BFH-Rechtsprechung der bisherigen Rechtslage gegenüberstellt:

 

Bisherige Rechtslage

Haben Sie einem Mitarbeiter einen Dienstwagen überlassen, den der Mitarbeiter auch privat nutzen darf, sprach bisher ein Anscheinsbeweis dafür, dass das Fahrzeug auch tatsächlich privat gefahren wird. Dieser Anscheinsbeweis konnte durch einen Gegenbeweis widerlegt werden. Gelang der Gegenbeweis, ließ sich die Besteuerung des Nutzungswerts abwenden.