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17.09.2015 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

BFH kippt Steuersparmodell „Leasing mit Kauf bei Laufzeitende“

| Die dem Leasingnehmer kurz vor Vertragsende eingeräumte Möglichkeit, den „teuer“ geleasten Pkw zu einem weit unter dem Verkehrswert liegenden Preis selbst anzukaufen oder einen Dritten als Käufer zu benennen, stellt ein entnehmbares betriebliches Wirtschaftsgut dar, wenn die Leasingraten zuvor als Betriebsausgaben abgezogen worden sind. Nimmt der Leasingnehmer das Angebot an, muss er die Differenz zwischen Teilwert und vereinbartem Restwert versteuern. Mit dieser Klarstellung hat der BFH einem in der Praxis beliebten Steuersparmodell den Boden entzogen. |