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· Fachbeitrag · Elektromobilität

Überlassung von geleasten (Elektro-)Fahrrädern an Mitarbeiter im Maklerbüro und Übereignung

von Steuerberater Dipl. Finw. (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn

| Überlassen Sie Mitarbeitern im Maklerbüro geleaste (Elektro-)Fahrräder im Zuge einer Barlohnumwandlung, war bisher unklar, wie Sie die vergünstigte Überlassung lohnsteuerlich behandeln müssen. Offen war auch, wie die vergünstigte Übereignung des (Elektro-)Fahrrads für z. B. zehn Prozent des ursprünglichen Kaufpreises lohnsteuerlich zu bewerten ist, wenn die Überlassung z. B. nach 36 Monaten endet. Das BMF hat die Fragen nun geklärt. |

Nutzungsüberlassung durch den Markler

Die vertragliche Gestaltung bei der Überlassung von geleasten (Elektro-)Fahrrädern an Mitarbeiter sieht in der Praxis wie folgt aus:

  • 1. Leasinggeber und Leasingnehmer (= Sie als Arbeitgeber) schließen einen Leasingvertrag über ein (Elektro-)Fahrrad.