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07.11.2018 · Nachricht · Kfz-Kosten

BFH: 0,03-Prozent stets bei Fahrten Wohnung und Betriebsstätte

| Ermitteln Sie die Privatnutzung Ihres Betriebs-Pkw nach der 1-Prozent-Methode, kommen 0,03 Prozent je Entfernungskilometer hinzu, wenn Sie den Betriebs-Pkw auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte (Maklerunternehmen) nutzen. Das gilt selbst dann, wenn Sie im Monat durchschnittlich weniger als 15 Mal zur Betriebsstätte gefahren sind. Mit dieser Aussage hat der BFH eine seit langem strittige Frage beantwortet. |