07.01.2019 · Fachbeitrag · Elektromobilität
Nutzung und Überlassung von E-Kfz bzw. E-Bikes ist seit 01.01.2019 steuerlich noch attraktiver
| Die Nutzung von Elektro-Betriebs-Pkw durch Sie als Inhaber sowie als Dienstwagen durch Mitarbeiter Ihres Maklerbüros ist zum 01.01.2019 steuerlich attraktiver geworden. Überlassen Sie Ihren Mitarbeitern (Elektro-)Fahrräder, können Sie das unter bestimmten Bedingungen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei tun. WVM stellt die neuen Steuervergünstigungen vor. |