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· Fachbeitrag · Kfz-Kosten

Besteuerung der Privatnutzung eines Firmenwagens

| Die OFD Koblenz lässt im Hinblick auf das beim BFH unter dem Az. VI R 51/11 anhängige Verfahren zur Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Ein-Prozent-Regel entsprechende Verfahren gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen. Sie gewährt aber keine Aussetzung der Vollziehung. Konkret geht es vor dem BFH um die Frage, ob der Bruttolistenpreis oder ein niedrigerer Wert als Bemessungsgrundlage für die Ein-Prozent-Regelung zugrunde zu legen ist ( OFD Koblenz, Verfügung vom 18.1.2012, Az. S 2334 A - St 32 2 ; Abruf-Nr. 121284 ). |

Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 3 | ID 34146950