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· Fachbeitrag · Kapitalanlagen

Pflicht zur elektronischn Steuererklärung bei Fondsbeteiligungen

| Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 müssen Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte erzielen, ihre Einkommensteuererklärung elektronisch übermitteln. Diese Pflicht betrifft vorwiegend Gewerbetreibende und Freiberufler. Aber auch Kapitalanleger, die selbst nur eine Beteiligung an einem gewerblichen Fonds haben, erzielen Gewinneinkünfte und sind zur elektronischen Übermittlung verpflichtet. Eine Ausnahmeregelung für diese Personengruppe, die der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) angeregt hatte, hat das BMF abgelehnt (DStV, Mitteilung vom 19.4.2012). |

Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 4 | ID 34703080