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· Fachbeitrag · Finanzierungs-LV

Steuerschädliche Teiltilgung eines Darlehens

| Zinsen aus einer Lebensversicherung sind in folgendem Fall steuerpflichtig: Die Versicherung wird zunächst steuerunschädlich als Sicherheit im Rahmen der Finanzierung des Erwerbs einer vermieteten Immobilie abgetreten. Nach dem Verkauf der Immobilie wird der Verkaufserlös nur für eine Teiltilgung des besicherten Darlehens verwendet, und das Restdarlehen dient nicht mehr ausschließlich der Finanzierung der Anlagewirtschaftsgüter. Das hat das FG München entschieden. |

 

Die Steuerpflicht tritt unabhängig von der Höhe des steuerschädlich verwendeten Anteils des beliehenen Darlehens insgesamt ein. Die steuerschädliche Verwendung eines (Policen-)Darlehens lässt keine Aufteilung in steuerschädlich und -unschädlich verlaufende Phasen zu (FG München, Urteil vom 20.10.2010, Az. 9 K 2830/10; Abruf-Nr. 111348; rechtskräftig).

 

PRAXISHINWEIS | Die Steuerpflichtigen hätten die Steuerschädlichkeit vermeiden können, indem sie im Einvernehmen mit dem Kreditgeber die Abtretung auf die Höhe des jeweiligen Restdarlehens begrenzt hätten.

 
Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 4 | ID 27715130