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12.02.2014 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

Rückzahlung eines Einmalbeitrags aus Rentenversicherung

| Erhält ein Ehegatte vereinbarungsgemäß einen Teil des Einmalbeitrags, den er für eine vom anderen Ehegatten abgeschlossene Rentenversicherung gezahlt hatte, vom Versicherer erstattet, weil der andere Ehegatte verstorben ist, bevor die geleisteten Rentenzahlungen die Höhe des Einmalbeitrags erreicht haben, unterliegt der Erstattungsbetrag nicht der Erbschaftsteuer. Das hat der BFH entschieden. |