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22.01.2014 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

Zinsen aus Fremdfinanzierung einer LV als Werbungskosten

| Zinsaufwendungen aus der Fremdfinanzierung einer Lebensversicherung (LV), die nicht zu steuerpflichtigen Erträgen führt, können nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden. Dies gilt auch, wenn die LV dazu dient, einen Immobilienkredit einer vom Steuerpflichtigen beherrschten GmbH zu tilgen, entschied der BFH. |