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· Fachbeitrag · Betriebseinnahmen

Steuerpflicht von Provisionen für Zeichnung eigener Fondsanteile

| Vergütungen, die Sie als Vermittler von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds von einem Dritten für die Zeichnung Ihrer eigenen Beteiligungen erhalten, müssen Sie nach Ansicht des BFH als Betriebseinnahme im Rahmen Ihrer gewerblichen Vermittlungstätigkeit versteuern. |

 

Entscheidend ist, dass diese Eigenprovisionen auf der gewerblichen Tätigkeit des Vermittlers beruhen und damit den erforderlichen Sachzusammenhang zur Einkunftserzielung aufweisen (BFH, Urteil vom 14.3.2012, Az. X R 29/11; Abruf-Nr. 122526).

 

PRAXISHINWEIS | In einem Parallelverfahren hat der BFH entschieden, dass die Eigenprovisionen, die ein Vermittler von Schiffsbeteiligungen erhält, zu den Betriebseinnahmen im Rahmen seiner gewerblichen Vermittlungstätigkeit gehören (BFH, Urteil vom 14.3.2012, Az. X R 24/10; Abruf-Nr. 121433, WVM Ausgabe 6/2012, Seite 1).

 
Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 1 | ID 35092360