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· Fachbeitrag · Anhängige Verfahren

Profitieren Sie optimal von den Verfahren anderer und nutzen Sie Ihre Steuerspar-Chancen

| Die Steuererklärung 2013 steht vor der Tür. Da heißt es für Sie: alle Chancen zum Steuern sparen zu nutzen. Beste Gelegenheit bieten Ihnen die Verfahren, die beim BFH, BVerfG oder EuGH anhängig sind. Sie können sich einfach an die Verfahren „dranhängen“, ohne eigenes Prozesskostenrisiko. Machen Sie sich mit den für Sie und Ihr Maklerbüro wichtigen Verfahren vertraut und erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte wahren. |

Ruhen des Verfahrens sichern

Gehen Sie in der Praxis wie folgt vor: Machen Sie sich bei den umstrittenen Fragen in Ihrer Steuererklärung die für Sie vorteilhafte Ansicht zu eigen. Dem wird Ihr Finanzamt mit großer Wahrscheinlichkeit nicht folgen und Sie in Ihrem Steuerbescheid darauf hinweisen.

 

PRAXISHINWEIS | In diesem Fall legen Sie Einspruch ein, verweisen auf das entsprechende Verfahren beim BFH, BVerfG oder EuGH und beantragen, dass Ihr Verfahren bis zur endgültigen Entscheidung ruht (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO).